Gründung und Baugeschichte
Fürstbischof Gerhard hatte um 1270 die Siedlung unterhalb der Burg ausgebaut, befestigt und Horstmar mit Stadtrecht privilegiert. Seine Nachfolger bemühten sich dann um die Verbesserung der Pfarrseelsorge und der Bildung der Bevölkerung. So nahmen schon die gottesdienstlichen Anordnungen für die Burg- und Marienkapelle von Fürstbischof Otto III. 1306 Rücksicht auf die Gründung eines Kanonikates und er bestimmte den Burgkaplan zum zukünftigen Scholaster (Schulmeister). Die Kapitelstiftung hat dann Fürstbischof Ludwig II. auf St. Katharina, 25. November, 1325 vollzogen und die St. Gertrudis Pfarrkirche zur Kollegiatskirche erhoben.
Schon früh schlossen sich an einzelnen Kirchen Geistliche zum gemeinsamen Leben zusammen. Ihnen gab im 8. Jh. Bischof Chrodegang von Metz eine einheitliche Lebensregel, den Canon, weshalb man sie Kanoniker nannte und ihre Gemeinschaft Kapitel, da man bei den Zusammenkünften jeweils ein Kapitel aus Chrodegangs Regel verlas. Der ursprünglich gemeinsame Haushalt wurde von diesen Gemeinschaften schon im 11. Jh. aufgegeben, jeder Kanoniker bezog eine eigene Wohnung (Kurie).
Im Bistum Münster hatte das Horstmarer Kapitel eine besondere Stellung, es unterstand direkt dem Fürstbischof und hatte an der Spitze einen Dechanten, während alle anderen Kapitel im Bistum einem Probst unterstanden, der zugleich Mitglied des Domkapitels war. Nach der Aufhebung des Kapitels durch die französische Verwaltung 1806 blieb der Titel Dechant den Horstmarer Pfarrern erhalten.
Die der hl. Gertrudis geweihte Horstmarer Kollegiatskirche (seit 1806 Pfarrkirche) ist anstelle einer Vorgängerkirche bald nach der Gründung des Kapitels errichtet worden, denn die Choranlage weist ein Länge auf, die für eine Kirche charakteristisch ist, deren Chorraum die Kirche für eine Ordensgemeinschaft und deren Langhaus eine Laienkirche ist. Beide waren jedoch nicht durch einen Lettner, sondern durch im vordersten Bereich des Langhauses aufgestellte Altäre voneinander getrennt.